Waffenrechtliches Gutachten Österreich – Ablauf & Kosten
Die Prüfung der Verlässlichkeit ist eine Vorraussetzung zur Beantragung einer Waffenbesitzkarte. Die Begutachtung kann bei Psychologinnen und Psychologen, welche Sachverständige gem. §2 Abs. 1 1.WaffV sind, durchgeführt werden. Das positiv abgeschlossene Gutachten ist bei Beantragung einer Waffenbesitzkarte der Behörde beizubringen.
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